Neue Lärmschutzverordnung

Die Lärmschutzbereichsverordnung mit Lärmschutzzonen für die Anwohner des Frankfurter Flughafens ist vom Kabinett verabschiedet. Durch die Festsetzung der Lärmschutzbereiche entstehen Erstattungs- und Entschädigungsansprüche von Fluglärmbetroffenen. Die Ansprüche richten sich danach, in welcher Zone sich ein Grundstück befindet. Ansprüche können vor allem bestehen, wenn sich das Grundstück innerhalb der festgelegten Tag-Schutzzone 1 oder der Nacht-Schutzzone befindet.

Den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt Main und parzellenscharfe Karten des Lärmschutzbereiches sowie das Merkblatt zum Antrags- und Erstattungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Hessichen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung unter www.wirtschaft.hessen.de.

Informationen zur Lärmschutzverordnung - Lärmschutzzonen für Flörsheim am Main - finden Sie hier.

Informationen über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen sowie Außenbereichsentschädigung gegen den Fluglärm des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main und den Antrag, der beim Regierungspräsidium Darmstadt ab dem 21. Oktober 2011 gestellt werden kann, finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de.

Ob und in welchem Lärmschutzbereich Ihre Immobilie liegt, können Sie mit dem Hessenviewer herausfinden. Bitte beachten Sie bei der Benutzung des Hessenviewers die Hinweise und Informationen auf der Internetseite des Regierungspräsidums Darmstadt.
Weitere Informationen über den Hessenviewer finden Sie auch im Geoportal.

Regierungspräsidium Darmstadt als Ansprechpartner für die Anträge ist erreichbar unter:

E-Mail Adresse:Schallschutzprogramm@rpda.hessen.de oder über die Hotline: 06151 123100 (ab 5. Oktober)