20.01.2012
Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin oder des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Flörsheim am Main
Bestimmung des Wahltags bzw. des Tags einer eventuell erforderlichen Stichwahl
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 21. Juni 2011 folgenden Beschluss gefasst:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt Sonntag, den 3. Juni 2012, als Wahltermin für die Direktwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Flörsheim am Main und Sonntag, den 17. Juni 2012, als den Tag für eine eventuell erforderliche Stichwahl festzusetzen.
Der Wahltag und der eventuell erforderliche Tag für eine Stichwahl werden hiermit gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) -beide in der derzeit gültigen Fassung- öffentlich bekannt gemacht.
Flörsheim am Main, 19.01.2012
Hermann Mohr
Besonderer Wahlleiter