25.08.2010
Vereinfachte Umlegung Flörsheim am Main Nr. 358 „Flörsheim-Kolonnaden, Wickerer Straße“
In der vereinfachten Umlegung im Gebiet „Flörsheim-Kolonnaden, Wickerer Straße“, Gemarkung Flörsheim, wird nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch bekanntgemacht, dass am 17.8.2010 der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 27.7.2010 unanfechtbar geworden ist.

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen. (§ 83 Abs. 2 Baugesetzbuch)

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücken oder Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücke oder Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücke oder Grundstücksteile. (§ 83 Abs. 3 Baugesetzbuch)

Die Flächen gehen ohne Verrechnung über.

Flörsheim am Main, den 23.8.2010

Der Magistrat der Stadt Flörsheim am Main
gez.

Michael Antenbrink
Bürgermeister