11.08.2010
Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Die Stadtverordnete Frau Ingrid Degner verzichtet durch Erklärung mit Wirkung vom 31.08.2010 auf ihren Sitz in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main.
Nach § 34 KWG rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber vom Wahlvorschlag der Grünen Alternativen Liste Flörsheim (GALF) mit den meisten Stimmen zur Kommunalwahl am 26.03.2006 als Stadtverordneter für die am 01.04.2006 begonnene Wahlperiode Herr Oliver van Loon nach.
Gegen diese Feststellung kann nach § 25 KWG jeder Wahlberechtigte für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Flörsheim am Main binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10 000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir, dem besonderen Wahlleiter, Riedstraße 9, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden; § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m.