24.08.2010
Haltverbot in den Straßen des Prozessionsweges
Aus Anlaß der Prozession zum 344. Verlobten Tag am Montag, dem 30. August, wird von der örtlichen Verkehrsbehörde in Abstimmung mit der Polizei für die nachfolgend aufgeführten Straßen des Prozessionsweges ein absolutes Haltverbot angeordnet:
Hauptstraße - von Karthäuserstraße bis Obermainstraße-, Obermainstraße - von Hauptstraße bis Grabenstraße -, gesamte Grabenstraße, Hochheimer Straße - von Grabenstraße bis Hauptstraße-, gesamte Untermainstraße, Pfarrer-Münch-Straße - von Untermainstraße bis Konrad-Adenauer-Ufer-, Konrad-Adenauer-Ufer - von Pfarrer-Münch-Straße bis Am Strohpförtchen-, gesamte Straße Am Strohpförtchen, gesamte Karthäuserstraße.

Die Prozession nimmt folgenden Verlauf:

Von der St.-Gallus-Kirche über Hauptstraße - Obermainstraße – Grabenstraße – Hochheimer Straße– Untermainstraße - Pfarrer-Münch-Straße – Konrad-Adenauer-Ufer – Am Strohpförtchen - Karthäuserstraße und Hauptstraße zurück zur St.-Gallus-Kirche.

Der Parkplatz im Bereich des Mainufers ist zwischen Berliner Brunnen und dem Strohpförtchen gesperrt. Dort wird ein Altar errichtet.

Die Verkehrsteilnehmer der betroffenen Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge an diesem Tag auf Parkplätzen und Straßen außerhalb des Prozessionsweges, z.B. an der Stadthalle, gegenüber dem alten Friedhof an der Jahnstraße oder auf dem Parkdeck der Riedschule abzustellen.